Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse, Lieferungen und Dienstleistungen zwischen der DoBau GmbH mit Sitz in 8048 Zürich, Schweiz, nachfolgend DoBau genannt, und ihren Kundinnen und Kunden, nachfolgend Auftraggeber genannt. Abweichende, ergänzende oder widersprechende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, DoBau hat deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Angebot von DoBau schriftlich oder elektronisch bestätigt wird oder DoBau mit der Ausführung der Arbeiten beginnt. Angebote sind, sofern nicht anders vereinbart, unverbindlich und 30 Tage gültig. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Offerte, der Auftragsbestätigung oder dem Werkvertrag. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages und werden separat in Rechnung gestellt. DoBau ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte oder Subunternehmer beizuziehen.
4. Preise und Vergütung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Zusatzleistungen, Mehraufwand oder nachträgliche Änderungen werden nach effektivem Aufwand oder gemäss separater Vereinbarung verrechnet. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug ist DoBau berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen sowie weitere Arbeiten einzustellen. Mahngebühren und Inkassokosten gehen zulasten des Auftraggebers.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur ordnungsgemässen Ausführung der Arbeiten notwendigen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen oder Mehrkosten infolge ungenügender Mitwirkung gehen zulasten des Auftraggebers.
7. Termine und Ausführungsfristen
Ausführungsfristen und Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Witterungseinflüssen, Materiallieferengpässen, behördlicher Anordnungen oder Drittverschulden berechtigen den Auftraggeber nicht zu Schadenersatzansprüchen.
8. Abnahme
Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftraggeber diese unverzüglich zu prüfen. Allfällige Mängel sind DoBau schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine Mängelrüge innerhalb angemessener Frist, gilt das Werk als abgenommen.
9. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des Schweizer Obligationenrechts, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. DoBau hat bei berechtigten Mängeln das Recht auf Nachbesserung. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Minderung oder Wandelung, sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
10. Haftung
DoBau haftet ausschliesslich für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert beschränkt.
11. Versicherung
DoBau verfügt über die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen. Eine weitergehende Versicherungspflicht besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
12. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen bleiben gelieferte Materialien und Leistungen Eigentum von DoBau.
13. Rücktritt und Kündigung
Ein Rücktritt oder eine Kündigung durch den Auftraggeber ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Bereits erbrachte Leistungen sind vollumfänglich zu vergüten. DoBau behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug oder Vertragsverletzungen vom Vertrag zurückzutreten.
14. Datenschutz
DoBau bearbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze der Schweiz. Daten werden nur zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Pflicht besteht.
15. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt entbinden DoBau für die Dauer und den Umfang der Störung von der Leistungspflicht. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich, soweit gesetzlich zulässig.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
18. Schlussbestimmungen
Diese AGB treten mit Veröffentlichung in Kraft und gelten für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Stand: Dezember 2025
